
GoBD-Konformität
Verfahrensdokumentation nach GoBD
Mithilfe der Verfahrensdokumentation weisen Unternehmen nach, dass ihre IT-gestützte Buchführung und die Aufbewahrung von Daten und Belegen die in den GoBD definierten Ordnungsmäßigkeitsgrundsätze erfüllen.
Ziel ist es, die Buchführung und Belegablage in Unternehmen in angemessener Zeit für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar und nachprüfbar zu machen, etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Die Verfahrensdokumentation setzt sich hierbei aus vier verschiedenen Bereichen zusammen. Durch diese vier Bereiche allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Dokumentation und Betriebsdokumentation sind Sie perfekt vorbereitet auf unliebsame Prüfungsanfragen.
Zusätzlich dient die Verfahrensdokumentation als Leitfaden für Mitarbeiter und als Einarbeitungshilfe für neue Mitarbeiter, da Prozesse strukturiert und übersichtlich dargestellt sind.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation behilflich. Da wir bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Beratungsunternehmen registriert sind, können Sie zudem attraktive Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Vorteile & Kernfragen
- Sicherheit für die nächste Betriebsprüfung
- Kosteneinsparungen durch effizientere Arbeitsabläufe
- Vermeidung von Wissensverlusten bei Personalwechsel
- Erstellung ist förderfähig
- Wie werden die Belege und Dokumente im Betrieb erfasst, verarbeitet und aufbewahrt?
- Welche IT-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt?
- Wie werden Belege und Daten davor geschützt, verfälscht zu werden und / oder verloren zu gehen?




