Steuererklärungen

Die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen schließt für den Steuerpflichtigen den Besteuerungsprozess ab. Unter Berücksichtigung von Rechtsform, Branche sowie dem Überschreiten von Besteuerungsgrenzen fordert die Finanzverwaltung Steuererklärungen in elektronischer Form für die steuerliche Veranlagung.

Auf Grundlage der aufgestellten Bilanz oder der erstellten Einnahme-Überschussrechnung bereiten wir Ihre Steuererklärungen vor. Mit größter Sorgfalt und fristgerecht.

Ihr Partner

Als erfahrene Steuerberater in Leipzig kennen wir die Anforderungen der Finanzverwaltung sowie die Abläufe beim Finanzamt. Durch eine sorgfältige steuerliche Deklaration und die optimale Nutzung gesetzlicher Gestaltungsspielräume helfen wir unseren Mandanten, ihre Steuerlast rechtssicher zu minimieren und gleichzeitig alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärungen sowie die Prüfung der eingehenden Steuerbescheide. Bei Rückfragen des Finanzamts oder im Rahmen von steuerlichen Prüfungen stehen wir unseren Mandanten jederzeit beratend zur Seite.

Steuererklärungen
im Überblick

  • Erstellung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung für Kapitalgesellschaften (beinhaltet die Ermittlung des endgültigen Gewinns, der Gewerbesteuerrückstellungen bzw. -forderung bei Erstattungen und der Zinsschranke)
  • Erstellung der Gesonderten – und einheitlichen – Feststellung (GuE) und ggf. der Gewerbesteuererklärung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung (beinhaltet die Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast bzw. des Erstattungsanspruchs)
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung (beinhaltet die Zerlegung der Kapitalertragsteuer bei Empfängern unterschiedlicher Gemeinden/Länder, Erstellung der Steuerbescheinigungen)
  • Abgleich der geleisteten Steuerzahlungen mit Vorauszahlungsbescheiden
  • Tantiemeberechnung und Verprobung von Tantiemevariationen (Einfluss auf Unternehmensgewinn und Rückstellungen)
  • Bescheidprüfung
  • Einlegung von Rechtsmitteln (Einspruch beim Finanzamt)
  • vorausschauende Berechnung des laufenden Veranlagungszeitraums
  • Steuerplanung für das Folgejahr (auf Basis des aktuellen Jahresabschlusses)
  • Unterstützung und Begleitung bei Betriebsprüfung
  • Antrag auf Anpassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen bzw. des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke
  • Körperschaftsteuererklärung mit Anlagen für Genossenschaften und Vereine

  • Erstellen von Einkommensteuererklärungen für Gesellschafter, Unternehmer, Angestellte, Rentner, etc.
  • Prüfen alternativer Veranlagungsformen bei Ehegatten (Zusammen- oder Einzelveranlagung)
  • Steuerbelastung und Mehrjahresvergleich im Rückblick
  • Überprüfung und Anpassung der Steuervorauszahlungen
  • Prüfung Steuerbescheid und ggf. Rechtsbehelf
  • Information über den Status von Rechtsbehelfen
  • Beratung zur Selbstanzeige

Weitere Leistungen unserer Steuerberatung

Ganzheitliche Steuerberatung seit über 30 Jahren in Leipzig

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt nicht zuletzt auch die Visitenkarte Ihres Unternehmens gegenüber Dritten dar, z. B. Hausbank oder Großlieferanten.

Finanzbuchhaltung

Als digitale Kanzlei bieten wir Ihnen auch eine komplett digitale Buchhaltungslösung an, welche zu Ihnen passt.

Lohn- und Gehaltsabrechnungen


Mit einer Lohn- und Gehaltsabrechnung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen gegenüber Personal, Finanzamt und Sozialversicherungsträgern.

Erbschaftsteuererklärung

Erstellung der Erbschaftsteuererklärung  mit alle hierfür erforderlichen Bewertungen der sich im Nachlass befindlichen Vermögensgegenstände.

Florian Hoffmann, Steuerberater

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

E-Mail: kanzlei@stbg-dr-mertens.de
Telefon: 0341 4 84 67-0
Büro: Karl-Heine-Str. 99, Leipzig